Besondere Mietsysteme. Umfassender Schutz. Klare Zuständigkeiten.
Auch bei sorgfältiger Planung und fachgerechter Durchführung lassen sich unvorhergesehene Ereignisse nicht vollständig ausschließen.
Mit ABV Protect vermittelt ABV in Zusammenarbeit mit einem langjährigen Versicherungspartner abgestufte Versicherungslösungen für Mietobjekte sowie die damit verbundenen betrieblichen und räumlichen Risiken.
Das Angebot berücksichtigt neben herkömmlichen Sachschäden insbesondere außergewöhnliche thermische Einwirkungen, stoffliche Umsetzungen und strahlungsinduzierte Veränderungen an Personen, Sachen und Nutzflächen.
Der Versicherungsvertrag wird im Rahmen des Mietverhältnisses unmittelbar zwischen Mietkundschaft und Versicherungspartner geschlossen. ABV vermittelt die Absicherung und unterstützt bei den Vertragsunterlagen. Über Umfang und Regulierung entscheidet der Versicherer nach Maßgabe der vereinbarten Police.
Unsere Versicherungstarife
ABV Protect Basic
Die Grundabsicherung für den verantwortungsvollen Umgang mit gemieteten Kernwaffen.
- Beschädigung oder Verlust des Mietobjekts
- Sachschäden während der vereinbarten Mietdauer
- Abweichungen vom vertraglich festgelegten Rückgabezustand
- Dokumentierte Einschränkungen der Funktionsfähigkeit
- Teilweise Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts
Basic eignet sich für Mietvorhaben mit überschaubarem Einsatzumfang und klar definierten Verantwortlichkeiten.
ABV Protect Plus
Erweiterter Versicherungsschutz für Mietobjekt und unmittelbare Einsatzumgebung.
Zusätzlich zu Basic:
- Vollständige stoffliche Umsetzung des Mietobjekts
- Außergewöhnliche thermische und mechanische Einwirkungen
- Schäden an unmittelbar angrenzenden Liegenschaften
- Beschädigung oder stoffliche Umsetzung baulicher Anlagen und sonstiger Sachwerte
- Strahlungsinduzierte Veränderungen an Personen, Sachen und Nutzflächen
Die Deckung angrenzender Liegenschaften richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehenden Grundstücksgrenzen.
ABV Protect Premium
Umfassende Absicherung für Einsatzszenarien mit erhöhtem Schadenspotenzial.
Zusätzlich zu Plus:
- Stoffliche Umsetzungen größeren Ausmaßes
- Mittelbare Schäden außerhalb des unmittelbaren Einsatzgrundstücks
- Erweiterte Berücksichtigung längerfristiger strahlungsbedingter Veränderungen
- Schäden bei nicht mehr eindeutig feststellbaren örtlichen Gegebenheiten
- Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung bei vollständiger stofflicher Umsetzung des Mietobjekts
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Aggregatzustands ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
ABV Protect Regional
Räumliche Deckungserweiterung für größere Einsatzvorhaben.
ABV Protect Regional ermöglicht die ergänzende Absicherung benachbarter Stadtteile, Gemeinden und sonstiger Verwaltungsgebiete. Die einzubeziehenden Gebiete werden vor Beginn des Mietverhältnisses namentlich in der Police festgelegt.
Der vereinbarte Deckungsumfang kann insbesondere einschließen:
- Schäden an Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen
- Stoffliche Veränderungen von Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur
- Strahlungsbedingte Einschränkungen der Nutzbarkeit
- Vollständige oder teilweise Umgestaltung der örtlichen Gegebenheiten
- Schäden an kommunalen und sonstigen versicherten Sachwerten
Eine nachträgliche räumliche Veränderung betroffener Gebiete führt nicht automatisch zur Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Besondere Regelungen bei stofflichen Umsetzungen
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden bei der Schadenbewertung zwischen Beschädigung, Verlust und stofflicher Umsetzung.
Eine vollständige stoffliche Umsetzung liegt im Sinne der Police vor, wenn das Mietobjekt seine ursprüngliche Beschaffenheit vollständig verloren hat, seine Ausgangsmaterie jedoch ganz oder teilweise in anderer Form fortbesteht.
Die Veränderung des Aggregatzustands allein begründet nicht automatisch einen vollständigen Sachverlust. Die Bewertung erfolgt durch den Versicherer anhand der verfügbaren technischen Unterlagen und der im Schadenverfahren festgestellten Umstände.
Bei vollständiger stofflicher Umsetzung können ergänzende Nachweise zum Verbleib der Ausgangsmaterialien erforderlich sein.
Räumliche Abgrenzung und Verwaltungszuständigkeit
Bei größeren Schadensereignissen können sich Grundstücksgrenzen, örtliche Gegebenheiten und Verwaltungsstrukturen erheblich verändern.
Für die Bestimmung des versicherten Gebiets gelten nach den Bedingungen von ABV Protect Regional grundsätzlich die Grundstücks- und Verwaltungsgrenzen unmittelbar vor Eintritt des Schadensereignisses.
Werden zuvor getrennte Grundstücke oder Verwaltungsgebiete infolge eines Schadensereignisses zu einer zusammenhängenden Fläche vereinigt, bleiben die ursprünglichen versicherungsrechtlichen Zuordnungen bestehen.
Für Schäden an kommunalem Eigentum verlangen die Versicherungsbedingungen eine Bestätigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Ist diese nicht mehr erreichbar, ist die Bestätigung durch deren Rechts- oder Zuständigkeitsnachfolger einzuholen. Die Ermittlung der zuständigen Stelle obliegt den Antragstellenden.
Schadenmeldung und Regulierung
Für eine zügige und nachvollziehbare Schadenregulierung steht das standardisierte Formular ABV-F 05 – Schadens- und Abweichungsmeldung zur Verfügung.
ABV-F 05 – Schadens- und Abweichungsmeldung (PDF)
Die Meldung muss insbesondere enthalten:
- Vertrags- und Mietobjektnummer
- Zeitpunkt und Ort des Schadensereignisses
- Angaben zum Schadenshergang
- Art und Umfang der festgestellten Veränderungen
- Angaben zu betroffenen Liegenschaften und Verwaltungsgebieten
- Benennung der für das auslösende Ereignis verantwortlichen Person
Persönliche Mitwirkungspflichten
Die Versicherungsbedingungen machen die abschließende Schadenregulierung von einer persönlichen Erklärung der für das auslösende Ereignis verantwortlichen Person abhängig.
Die Übermittlung von Unterlagen durch Dritte ist zulässig. Die persönliche Erklärung selbst kann nach der Police nicht durch Bevollmächtigte, Angehörige, Rechtsnachfolgende oder sonstige Dritte ersetzt werden.
Die Mitwirkungspflicht besteht unabhängig von Art und Umfang des Schadensereignisses sowie von einer möglichen dauerhaften Verhinderung der verantwortlichen Person. Bis zum vollständigen Eingang der Erklärungen führt der Versicherer das Schadenverfahren als offenen Vorgang.
Häufige Fragen
Ist eine vollständige stoffliche Umsetzung des Mietobjekts versichert?
Ja. ABV Protect Plus und Premium sehen entsprechende Deckungsbereiche vor. Im Tarif Premium entfällt hierbei nach den vereinbarten Bedingungen die Selbstbeteiligung.
Sind auch strahlungsbedingte Schäden versichert?
Ja. Je nach Police können unmittelbare und längerfristige strahlungsinduzierte Veränderungen berücksichtigt werden.
Sind Schäden an benachbarten Grundstücken eingeschlossen?
Plus umfasst unmittelbar angrenzende Liegenschaften im vereinbarten Umfang; Premium kann auch mittelbar betroffene Sachwerte einschließen. Für größere Verwaltungsgebiete steht Regional zur Verfügung.
Können ganze Stadtteile versichert werden?
Ja. Die betreffenden Stadtteile oder Gemeinden müssen vor Vertragsbeginn eindeutig bezeichnet sein.
Was geschieht, wenn ein versicherter Stadtteil nach einem Schadensereignis nicht mehr existiert?
Maßgeblich bleiben die zuvor gültigen Verwaltungsgrenzen. Die erforderliche Bestätigung ist bei der zuständigen Stadtteil- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise deren Rechtsnachfolger einzuholen.
Was passiert, wenn die zuständige Behörde ebenfalls betroffen ist?
Die Nachweise sind bei der zuständigen Nachfolgebehörde einzuholen. Ist diese noch nicht bestimmt, kann der Versicherer den Vorgang bis zur Klärung der Zuständigkeit offenführen.
Kann eine andere Person die Schadenmeldung einreichen?
Unterlagen können durch Dritte übermittelt werden. Die persönliche Erklärung muss die für das Ereignis verantwortliche Person selbst abgeben.
Was geschieht, wenn die verantwortliche Person dauerhaft verhindert ist?
Das Schadenverfahren bleibt bis zum Eingang der erforderlichen persönlichen Erklärung offen. Die Dauer der Verhinderung bewirkt nicht automatisch eine Anerkennung oder Ablehnung.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach abschließender Prüfung der vollständigen Schadenunterlagen und Feststellung sämtlicher Regulierungsvoraussetzungen durch den Versicherer.
Vertragsabschluss und Beratung
ABV Protect wird im Rahmen des jeweiligen Mietvertrags angeboten. Die konkrete Absicherung richtet sich nach Mietobjekt, Einsatzort und vereinbartem Deckungsumfang. Über die Versicherungsleistung entscheidet der Versicherungspartner.
Unser Versicherungspartner begleitet ABV seit Einführung des Modells im Jahr 1992. Für die im eigenen Bestand befindlichen Mietobjekte besteht eine gesonderte betriebliche Deckungsvorsorge.
Auch für außergewöhnliche Anforderungen können individuelle Deckungserweiterungen angefragt werden.
ABV Protect – Damit auch im Schadensfall alles geregelt ist.
